Das Landeswassergesetz NRW verpflichtet die Städte und Gemeinden, ihre Bürger über ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung zu beraten. Grundstückseigentümer haben damit einen gesetzlich begründeten Anspruch auf Beratung, insbesondere mit Blick auf Ihre Überwachungspflichten gemäß der neuen Selbstüberwachungsverordnung SüwVO Abw.
Wer berät Eigentümer unabhängig?
Hauseigentümer können von den TWB eine allgemeine und unabhängige Beratung erhalten. Diese ist ratsam, denn nicht selten gibt es unseriöse Firmenangebote zur Prüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen.
Zusätzlich erhalten Sie auch kostenlose Beratung bei der Verbraucherzentrale NRW.
Eine Gruppe Sachkundiger unterwirft sich darüber hinaus einer freiwilligen Qualitätsüberwachung durch die Kommunen. Dies sind die zertifizierten Sachkundigen des Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung-KomNetGEW.