Mann der Geld zählt

Kanalanschlussbeitrag

Die Stadt Burscheid erhebt von den Eigentümern Kanalanschlussbeiträge, denen dadurch die Möglichkeit geboten wird, ihre Grundstücke an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Maßgeblich sind hier das Kommunalabgabengesetz  und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Grundstücksentwässerungssatzung der Stadt Burscheid.

Der Zeitpunkt, zu dem der Beitrag veranlagt wird, hängt davon ab, ob das Grundstück bebaubar und damit nach der Verkehrsauffassung Bauland ist oder das Grundstück im Rahmen einer vorhandenen Bebauung genutzt wird, darüber hinaus aber ansonsten keine erweiterte Bebauung gestattet ist.

Bei Grundstücken, die als Bauland klassifiziert werden, kann der Kanalanschlussbeitrag bereits veranlagt werden, wenn die Anschlussmöglichkeit vorliegt. Es kommt nicht darauf an, dass der Eigentümer sein Grundstück tatsächlich anschließt oder vorübergehend darauf verzichtet, weil noch kein Abwasser auf dem Grundstück anfällt. Bei allen anderen Grundstücken fällt der Kanalanschlussbeitrag jedoch erst mit dem tatsächlichen Anschluss an.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Veranlagungsfläche, die sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Nutzungsfaktor errechnet. Dieser Nutzungsfaktor bestimmt sich anhand der Anzahl der Geschosse des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes. Bei unbebauten Grundstücken ist die vorherrschende Anzahl der Geschosse auf den Nachbargrundstücken maßgebend für den Nutzungsfaktor.

Ausnutzbarkeit Nutzungsfaktor
Eingeschossige Bebaubarkeit 1,0
Zweigeschossige Bebaubarkeit 1,25
Dreigeschossige Bebaubarkeit 1,5

Bei möglicher oder tatsächlicher gewerblicher oder industrieller Nutzung des Grundstückes wird der Nutzungsfaktor erhöht. Die Veranlagungsfläche wird wiederum mit dem in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burscheid festgelegten Beitragssatz (7,24 Euro bei Vollanschluss, hiervon 70 Prozent für Schmutzwasseranschluss, 30 Prozent für Niederschlagswasseranschluss) multipliziert.

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