Bauarbeiter am Kanal

Kanal

Inspektion

Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser verpflichtet die TWB, in regelmäßigen Abständen die öffentliche Abwasseranlage auf ihren Zustand zu prüfen. Jährlich werden Gebiete ausgewählt, die zur Kanalinspektion ausgeschrieben werden. Im mittleren Jahresdurchschnitt werden 7,5 Kilometer Hauptkanal und 3,75 Kilometer Grundstücksanschlussleitung untersucht. Insgesamt wird das gesamte Kanalnetz der Stadt Burscheid alle 15 Jahre vollständig inspiziert. In der Wasserschutzzone II wird das Kanalnetz im Fünfjahresturnus auf Zustand und Funktion kontrolliert. Die Inspektion wird im Auftrag der TWB von einem Ingenieurbüro ausgewertet. Schäden werden in Schadensklassen eingeteilt und dokumentiert.

Bau und Unterhaltung

Die TWB baut und unterhält das öffentliche Entwässerungssystem. Die Selbstüberwachung der Kanäle und Bauwerke des Kanalisationssystems wird in einem Erläuterungsbericht nach § 4 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser dokumentiert

Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören gemäß Grundstücksentwässerungssatzung die Grundstücksanschlussleitungen vom öffentlichen Kanal bis zur Grenze der angeschlossenen Grundstücke. In Gebieten mit Druckentwässerungsnetzen endet das öffentliche Netz mit einem Absperrschieber.

Eine Information über die Abwasseranlagen, die die Entwässerung Ihres Grundstücks sicherstellen, können in Form einer Kanalauskunft formlos über info@tw-burscheid.de beantragt werden. Für die Kanalauskunft werden pauschale Gebühren gem. Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Burscheid von mindestens 28,00 Euro erhoben. 

Trotz regelmäßiger Kontrollen können Störungen beim Betrieb der Kanalisation nicht immer vermieden werden. So kommt es zu verstopften Hausanschlüssen oder Anschlussleitungen, verstopften Gullys auf städtischen Straßen oder klappernden Kanaldeckeln.

Bei Störungen aufgrund baulicher Mängel prüft die TWB, ob der Schaden im Bereich der öffentlichen oder privaten Entwässerungseinrichtung vorliegt. Häufig ist ein verzögerter Abfluss oder Rückstau für die Störung verantwortlich. Rückstaus können in der Regel schnell beseitigt werden. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, sich in geeigneter Weise vor Rückstau zu schützen.

Bitte gehen Sie im Störungsfall wie folgt vor:

  • Überprüfen Sie bitte vorab, wodurch die Störung verursacht wird und in welchem Bereich diese liegt. Falls die Entwässerungsanlage durch ein Unternehmen untersucht wird, sind die Ergebnisse in geeigneter Weise, beispielsweise durch eine Anschlussskizze oder Grafik mit dem Leitungsverlauf auf CD oder DVD, zu dokumentieren.
  • Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner. An Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie die Rufbereitschaft der TWB über die Telefonnummer 02174 / 6717-10.

Die TWB beseitigt Funktionsstörungen weitestgehend selbst. Diese werden dokumentiert und die TWB erarbeitet in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros ein Sanierungskonzept. Sollten Notmaßnahmen erforderlich werden – etwa um einen Einsturz oder Gefahren abzuwenden – wird umgehend eine Tiefbaufirma im Auftrag der TWB tätig.
 

Sanierung

Auf Grundlage des Sanierungskonzeptes werden die schadhaften Entwässerungsanlagen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten wieder instand gesetzt. Ein Sanierungsplan gibt den Rahmen und die Fristen dafür vor. Die Arbeiten werden ausgeschrieben, wobei einerseits zwischen Erneuerung sowie andererseits Renovations- und Reparaturmaßnahmen unterschieden wird.

Reparaturmaßnahmen

Liegt nur vereinzelt ein Schaden in einer Leitung vor, wird dieser partiell repariert. Die Reparatur kann in offener oder geschlossener Bauweise erfolgen. Das heißt, dass entweder der Kanal saniert wird, ohne die Straße aufzubrechen, oder diese aufgebrochen werden muss. Hier kommen verschiedene Reparaturverfahren zum Einsatz:

  • Kurzlining
  • Flutungsverfahren
  • Roboterverfahren (Injektion, Verpressen, Verspachteln)
  • Innenmanschetten
  • Kleinbaugruben
  • Renovationsmaßnahmen

Wurden zahlreiche Schäden in einer Leitung festgestellt, ist jedoch die Standsicherheit nicht zwingend gefährdet, kann eine Renovation durchgeführt werden. Diese erfolgt über die gesamte Leitung und wird in einem zusammenhängenden Stück durchgeführt. Auch hier kommen verschiedene Sanierungsverfahren zum Einsatz:

  • Schlauchlining
  • Close-fit-Lining

Erneuerung

Wenn kein Reparatur- oder Renovationsverfahren angewendet werden kann, muss die Entwässerungsleitung erneuert werden. Das bedeutet häufig einen hohen Planungsaufwand und verursacht hohe Baukosten:

  • offene Bauweise
  • Neubau
  • Berstlining

Bürgerinformation zum Baustellenablauf 

Indirekteinleiterkataster

§ 59 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen schreibt der TWB vor, die gewerblichen Einleitungen in das öffentliche Kanalnetz zu überwachen und Gebühren zu erheben. Gewerbliche Einleiter müssen nach § 16 Grundstücksentwässerungssatzung der TWB dazu Auskunft geben.

Informationen zum Indirekteinleiterkataster können Sie auch im Internet unter folgenden Links einsehen:

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