Zwei Männer an LKW am arbeiten

Winterdienst

Die TWB kümmert sich im Winter darum, Schnee und Eis auf städtischen Straßen zu beseitigen. Der Winterdienst arbeitet vom 1. November bis zum 31. März von frühestens 4.00 Uhr morgens bis spätestens 20.00 Uhr. In den Nachtstunden sind die Kommunen nicht verpflichtet, die öffentlichen Straßen von Eis und Schnee zu befreien.
Da es technisch nicht möglich ist, alle Straßen gleichzeitig zu räumen und zu streuen, erfolgt der Winterdienst nach Dringlichkeitsstufen.

  • Dringlichkeitsstufe I: verkehrswichtige und gefährliche Straßen wie Gefällestrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen der Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen; Straßen für den öffentlichen Personenverkehr und Schulbusse; Zufahrtstraßen zu Schulen und dem Altenheim; Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten
  • Dringlichkeitsstufe II: Verbindungsstraßen, Wohnsammelstraßen
  • Dringlichkeitsstufe III: Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen

Für die Räumung der Rad- und Gehwege sind per Satzung die anliegenden Grundstückseigentümer verantwortlich. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.

Die Straßenreinigungsgebühren werden durch die Stadt Burscheid erhoben.

Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Burscheid finden Sie hier.

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