Mann der Geld zählt

Anliegerbescheinigung

Anliegerbescheinigungen

Anliegerbescheinigungen werden als Information über möglicherweise zukünftig anfallende, jetzt schon absehbare Kosten hinsichtlich des betreffenden Grundstückes beantragt. In der Bescheinigung gibt die Stadt Burscheid/TWB Auskunft über noch zu entrichtende Beiträge, Gebührenrückstände und die Kanalanschlusssituation des Grundstücks.

Bei den (einmalig) zu entrichtenden Gebühren wie dem Erschließungs- und Kanalanschlussbeitrag sowie dem Straßenausbaubeitrag handelt es sich in der Regel um nicht unwesentliche Beträge. Der Wert eines Grundstückes kann somit davon beeinflusst werden, ob diese Beiträge schon gezahlt worden sind oder noch entrichtet werden müssen. Vor dem Erwerb eines Baugrundstückes empfehlen wir, sich über bereits gezahlte Beiträge zu informieren. Eine Anliegerbescheinigung eines Grundstücks kann bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Prus und Frau Schultes beantragt werden.

Bitte reichen Sie diese Unterlagen ein:

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