Mann der Geld zählt

Straßenreinigungsgebühren

Rechtliche Grundlage, um Straßenreinigungsgebühren zu erheben (Sommerreinigung und Winterwartung) sind das Kommunalabgabengesetz NRW und die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Burscheid. Die Straßenreinigungsgebühren werden jedes Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben kalkuliert und vom Rat der Stadt Burscheid beschlossen. Hierbei werden alle voraussichtlich anfallenden Kosten auf die verschiedenen Gebührenarten umgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren kostendeckend erhoben werden müssen.

Straßenreinigungsgebühren im Jahr 2023

  •  Sommerreinigung: 2,25 Euro/Frontmeter
  •  Winterdienst: 0,68 Euro/Frontmeter

Straßenreinigungsgebühren im Jahr 2024

  •  Sommerreinigung: 2,25 Euro/Frontmeter
  •  Winterdienst: 0,68 Euro/Frontmeter

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