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Selbstüberwachung

Private Abwasseranlagen in der Wasserschutzzone 

Änderung der Selbstüberwachungsverordnung in NRW 

Die Verpflichtung, die private Abwasseranlage auf dem Grundstück in Wasserschutzgebieten bis zum 31. Dezember 2020 einer Zustands- und Funktionsprüfung zu unterziehen, wird seitens der nordrhein-westfälischen Landesregierung aufgrund eines Antrages der Regierungsfraktion dahingehend überarbeitet, dass die Prüfpflicht nach einer gesetzlich festgelegten Frist abgeschafft werden könnte.

Das Verfahren zur Änderung des § 8 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) wird voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Bisher steht hier eine Entscheidung noch aus.

Über den Fortgang des Änderungs- und Gesetzgebungsprozesses wird die TWB an dieser Stelle informieren, sobald wichtige Informationen bekannt sind. Die bestehende Regelung ist somit aktuell noch in Kraft, die Überprüfung Ihrer privaten Abwasserleitungen auf Zustand und Funktion wird jedoch vorerst von der TWB nicht von Ihnen eingefordert.

Die bereits abgelaufene Prüffrist 31. Dezember 2015, die für Abwasserleitungen

  • in Wasserschutzgebieten gilt, die
  • vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden oder die
  • zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden,

soll von der aktuellen Änderung nicht betroffen sein.

Wenn es den begründeten Verdacht gibt, dass die Abwasserleitungen Ihres Grundstückes schadhaft sein könnten, müssen diese natürlich ebenfalls geprüft werden. Hinweise auf Schäden in der Abwasserleitung können beispielsweise folgende „Symptome“ sein: Gluckern beim Ablauf des Wassers, ein langsamer Ablauf des Wassers, eine Absenkung des Bodens in dem Bereich, in dem sich die Abwasserleitungen befinden,….

Das folgende Schema veranschaulicht Ihnen die Prüfung:

Bitte teilen Sie der TWB daher mit, ob ihr Haus vor 1965 oder (bei Gewerbe in dem Haus) vor 1990 gebaut wurde. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner :

Herr Werner Stimbert 
Grundstücksentwässerung / Kanalbetriebsmanagement 
02174/7878-402
w.stimbert@tw-burscheid.de

Selbstüberwachung der privaten Abwasseranlage in der Wasserschutzzone

Private Abwasseranlagen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser nach einem Anhang der Abwasserverordnung ableiten 

Grundstückseigentümer, die besonders verunreinigtes Abwasser ableiten, müssen ihre Abwasseranlage erstmalig bis zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktion überprüfen lassen. Bei Abwasserleitungen, die vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, war diese Prüfung bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen.

Selbstüberwachung der privaten Abwasseranlagen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser nach einem Anhang der Abwasserverordnung ableiten