Kommunale Winterdienstpflicht wurde erweitert
(vom 21.12.2010)
In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Verwaltungsrat der TWB am 16.12.2010 beschlossen, den gesamten Winterdienst auf den öffentlichen Straßenflächen ab dem 01. Januar 2011 durch die TWB ausführen zu lassen.
Weil nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt oder gestreut werden können, geschieht das - wie bisher auch - nach festgelegten Dringlichkeitsstufen.
Die geänderte Satzung - einschließlich eines detaillierten Straßenverzeichnisses - wurde bereits veröffentlicht und ist auch unter http://www.tw-burscheid.de/ im Internet einsehbar.
Notwendig wurde diese Umstellung der Räum- und Streupflicht, weil der vergangene Winter mit seinen enorm großen Schneemengen einige Probleme hat erkennen lassen, auf die die TWB jetzt reagiert hat. So gab es verstärkt Sondereinsätze, um Straßen von Schnee und Eis zu befreien, obwohl dies nach der gültigen Straßenreinigungssatzung eigentlich von den Anliegern hätte erledigt werden müssen. Aus den verschiedensten Gründen, sei es aus Alters- oder Gesundheitsgründen, oder aus Gründen längerer Ortsabwesenheit, sind Eigentümer anliegender Grundstücke ihrer Schneeräumpflicht oft nicht nachgekommen, so dass schon nach kurzer Zeit die Straßen nicht mehr sicher passierbar waren.
Nicht angetastet wurde die Räumpflicht auf sämtlichen Gehwegen und ggf. vorhandenen kombinierten Rad-/Gehwegen: Hier ist der Winterdienst unverändert auf die Anlieger übertragen. Sie sind nach der gültigen Straßenreinigungssatzung verpflichtet, gefallenen Schnee oder entstandene Glätte werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Diese Reinigungspflicht endet jeweils um 20.00 Uhr.
Auskünfte erteilen die Technischen Werke Burscheid AöR: Tel.: 02174 - 7878-415.
Burscheid, den 21.12.2010
Technische Werke Burscheid AöR
Der Vorstand