Klageabweisung
(vom 19.05.2011)
Am 29. April 2011 wurde vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Technischen Werke Burscheid AöR verhandelt.
Geklagt haben Anlieger einer Straße mit einseitigem Gehweg. Diese wollten erreichen, dass ebenfalls die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite ohne Gehweg diesen im Turnus reinigen müssen. Zudem wurde bezweifelt, dass die Technischen Werke berechtigt sind, eine Straßenreinigungssatzung zu beschließen.
In beiden Klagepunkten hat das Verwaltungsgericht die Auffassung der Technischen Werke bestätigt und infolgedessen die Klage abgewiesen. Die Straßenreinigungssatzung ist rechtskonform. Es gibt keinerlei Gründe, diese Satzung zu ändern.
Das Verwaltungsgericht ging sogar noch weiter und erklärte, bei einer Änderung der Straßenreinigungssatzung durch den Verwaltungsrat der Technischen Werke Burscheid im Sinne der Kläger müsste diese Satzung für nichtig erklärt werden, da durch eine solche Änderung höherrangiges Landesrecht verletzt würde.
Burscheid, den 16.05.2011
Technische Werke Burscheid AöR
Der Vorstand