Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 und 4 Landeswassergesetz (LWG)

(vom 11.11.2010)

Durch die Änderung des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Dezember 2007 wurden Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Diese Information ist als Hilfestellung der Technischen Werke Burscheid zu verstehen und versucht, die Anforderungen des Gesetzes allen betroffenen Grundstückseigentümern näher zu bringen und zu erläutern. Das Ministerium MKULNV hat auf der Homepage des LANUV alle gesetzlichen Regelungen zum § 61a LWG NRW veröffentlicht. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz  NRW

Was muss geprüft werden? Wer hat die Prüfung zu veranlassen?

  • Private Abwasserleitungen, die unzugänglich im Erdreich verlegt sind und dem Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser dienen, sind auf Dichtheit zu prüfen. Dies gilt auch für die Abwasserleitungen nicht kanalisierter Grundstücke mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Ausgenommen von der Prüfung sind nur Abwasserleitungen zur getrennten Beseitigung von Niederschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird.
  • Zu den privaten Abwasserleitungen gehören die Grundleitungen unter dem Haus bis zur Grundstücksgrenze.
  • Die Dichtheitsprüfung hat der Grundstückseigentümer selbst zu veranlassen.

Bis wann muss geprüft werden?

  • Die erstmalige Dichtheitsprüfung ist unverzüglich nach der Neuerrichtung eines Gebäudes oder seiner wesentlichen baulichen Veränderung wie z. B. Sanierung, Totalumbau und / oder seiner Erweiterung von mehr als 50 % durchzuführen. Die Prüfung aller Abwasserleitungen hat in jedem Fall vor deren Inbetriebnahme zu erfolgen. Es sind alle Leitungen zu prüfen, auch die, die von der Änderung nicht betroffen sind.
  • Die erstmalige Dichtheitsprüfung bereits bestehender Abwasserleitungen muss lt. Gesetz spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Die Stadt ist jedoch berechtigt, durch eine entsprechende Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung festzulegen.
  • Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen sind alle 20 Jahre zu wiederholen.

Wer prüft?

  • Die Dichtheit der Abwasserleitungen ist von einem Sachkundigen zu prüfen. Er hat die Prüfunterlagen zu erstellen und die Prüfung und das Prüfergebnis zu bescheinigen.
  • Sachkundig ist, wer die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des Landes NRW vom 31.03.2009 erfüllt. Die aktuelle Liste der anerkannten Sachkundigen ist vom Land NRW im Internet auf der Seite www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm veröffentlicht. Die Liste kann auch bei den Technischen Werken Burscheid angefordert werden.

Wie wird geprüft?

  • Bei den Anforderungen an die Dichtheitsprüfung orientieren sich die technischen Werke Burscheid an den anerkannten technischen Regeln (DIN 1986-30, DIN EN 1610, DWA-A 139,DWA-M 143-6).
  • Bei vorhandenen Abwasserleitungen, die zur Ableitung vom häuslichen Abwasser dienen, wird eine Dichtheitsprüfung durch eine Kanalfernsehuntersuchung als ausreichend angesehen, wenn dabei keine sichtbaren Schäden und Grundwassereintritte festgestellt wurden.
  • Bei neu errichteten Abwasserleitungen reicht die Befahrung mit der TV- Kamera nicht aus. Diese Leitungen müssen grundsätzlich durch eine Druckprobe mit Luft oder Wasser auf Dichtheit geprüft werden.
  • Auch Abwasserleitungen zur Ableitung von Abwasser gewerblicher oder industrieller Herkunft sind immer einer Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser zu unterziehen.

Was kostet die Dichtheitsprüfung?

  • Die Kosten für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen können sehr unterschiedlich ausfallen und hängen von der Länge des Leitungssystems, dessen Zugänglichkeit und von der angewandten Prüfungsmethode ab.
  • Bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus liegen sie erfahrungsgemäß zwischen 200,- und 500,- Euro.

Was geschieht mit den Prüfunterlagen?

  • Die Prüfunterlagen (Videoaufnahmen, Lagepläne, Protokolle, Bescheinigung) sind als Nachweis vom Grundstückseigentümer den Technischen Werken Burscheid vorzulegen.

Was ist zu tun, wenn die Abwasserleitungen nicht dicht sind?

  • Wurden bei einer Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt, muss eine Bewertung der Schäden erfolgen, die Sanierungstechnik bestimmt und ein Zeitplan für die Sanierung festgelegt werden. Abhängig vom Gefährdungspotential und Aufwand ist die erforderliche Sanierung umgehend in Angriff zu nehmen.
  • Es empfiehlt sich, grundsätzlich für die Sanierung mehrere Angebote einzuholen und nicht sofort den Auftrag an die Firma zu vergeben, die die Dichtheitsprüfung durchgeführt hat. Das erste Angebot bietet oft nicht die kostengünstigste und beste Lösung. Häufig ist auch eine Neuverlegung von Abwasserleitungen unter der Kellerdecke preiswerter als die Sanierung der alten im Erdreich liegenden Grundleitungen.  
  • Hilfestellung können hier die auf dem Markt zahlreich vertretenen zertifizierten Berater für Grundstücksentwässerung leisten, die darauf spezialisiert sind, in allen Fragen rund um die Grundstücksentwässerung die Eigentümer kompetent, aber auch unabhängig zu beraten. Ansprechpartner sind auch die Mitarbeiter der Technischen Werke Burscheid (s. u.).
  • Vor einer Auftragsvergabe sollte der Grundstückseigentümer prüfen, ob die erforderlichen Sanierungsarbeiten an den Abwasserleitungen nicht zum Umfang seiner Gebäudeversicherung gehören und dazu seinen Versicherungsvertreter befragen.

Warnung vor überstürzten Vertragsabschlüssen an der Haustür!

  • In Burscheid sind immer wieder Firmen aktiv, die an der Haustür klingeln und Untersuchungen an privaten Abwasserleitungen anbieten. Geschickt erzeugen sie bei den Eigentümern Zeitdruck, um einen schnellen Auftrag zu erhalten. Sie offerieren "einmalige Schnäppchenangebote" und verweisen drohend auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer. Auch wird suggeriert, man sei im Auftrag der Stadt unterwegs.
  • Deswegen unsere Bitte zur Vorsicht: Keine dieser Firmen ist im Auftrag der Stadt Burscheid oder der Technischen Werke Burscheid unterwegs!
  • Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell! Bevor Sie Ihren Hausanschluss prüfen lassen, informieren Sie sich! Eine Dichtheitsprüfung ist nicht für einen Betrag  unter 100 Euro zu bekommen!

Haben Sie noch Fragen?

Weitere Informationen in Bezug auf die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen erhalten Sie entweder im Internet unter

http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse100228.php

http://www.komnetgew.de

http://www.gea.dwa.de

oder bei den Technischen Werken Burscheid AöR, Technische Abteilung II Kanalisation jeweils Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Ihr Ansprechpartner ist:   

Herr Grauvogel                     Tel. 02174 / 7878-404