Aktuelles
- 11.11.2010
Durch die Änderung des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Dezember 2007 wurden Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Diese Information ist als Hilfestellung der Technischen Werke Burscheid zu verstehen und versucht, die Anforderungen des Gesetzes allen betroffenen Grundstückseigentümern näher zu bringen und zu erläutern. Das Ministerium MKULNV hat auf der Homepage des LANUV alle gesetzlichen Regelungen zum § 61a LWG NRW veröffentlicht. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW